Name des Unternehmens
JK Veranstaltungstechnik
Inhaber und Geschäftsführer Jens Kluck
Eingetragener Firmensitz
JK Veranstaltungstechnik
Jens Kluck
Rothbergstr. 10
38176 Wendeburg
Kontaktinformationen
Mail: office@jk-eventtec.de
Tel: +49 5303 94 39 99 2
Geschäfts-ID-Nr.
Wird nachgereicht.
Umsatzsteuer-Nr.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE369485963
Aufsichtsbehörde
Stadt Braunschweig
Bildrechte:
© – Fotolia.de
© Philip Ziebart
© JK Veranstaltungstechnik Jens Kluck
© eventives
Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Jens Kluck
Rothbergstr.10, 38176 Wendeburg
Berufshaftpflichtversicherung:
ERGO Direkt AG
Karl-Martell-Str. 60
90344 Nürnberg
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von JK Veranstaltungstechnik, Braunschweig
1. Geltungsbereich und Ausschließlichkeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen JK Veranstaltungstechnik (nachfolgend "JK") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") geschlossenen Verträge, die die Vermietung von Geräten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen betreffen.
1.2 Mündliche Nebenabreden oder schriftliche Zusicherungen, die über diesen Vertrag hinausgehen, sind nicht zulässig.
1.3 Höhere Gewalt, Streiks oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden JK von der Vertragserfüllung.
1.4 Abweichende AGB des Kunden sind nicht gültig.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote von kluck+lorenz sind unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde auf ein Angebot hin den Auftrag erteilt und kluck+lorenz diesen schriftlich bestätigt.
2.3 Die Auftragsbestätigung kann durch die Übergabe der Ware ersetzt werden.
3. Mietdauer
3.1 Eine Mieteinheit umfasst den Zeitraum von der Abholung bis zur Rückgabe der Materialien im Lager von JK.
3.2 Für Lieferung und Abholung am Veranstaltungsort fallen zusätzliche Gebühren an, die sich nach Verladevolumen und Entfernung richten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise sind in Euro (€) angegeben und richten sich nach der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
4.2 Neukunden sind verpflichtet, die Rechnung im Voraus oder bar zu begleichen.
4.3 Bei zusätzlichen Dienstleistungen gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart, sofern nichts anderes festgelegt wurde.
4.4 Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang fällig.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist JK berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Basiszinssatzes zu verlangen.
5. Transport
5.1 Transportleistungen werden nur erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.2 Die Gefahr von Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände geht mit deren Übergabe an den Kunden über.
5.3 Bei höherer Gewalt oder längeren Lieferverzögerungen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
6. Personalleistungen
6.1 JK ist nur zur Bereitstellung von Personal verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Fehlt eine Preisliste für Personalleistungen, gelten übliche Vergleichspreise als vereinbart.
7. Mängelrüge und Nachbesserung
7.1 Der Kunde muss Mängel bei Überlassung unverzüglich anzeigen; andernfalls gelten die Mietgegenstände als mangelfrei.
7.2 Bei Mängeln hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung.
8. Haftung von kluck+lorenz
8.1 Schadensersatzansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8.2 Der Kunde stellt JK von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Die Mietgegenstände sind nur durch fachkundiges Personal zu bedienen.
9.2 Der Kunde haftet für Schäden oder Verlust während der Mietdauer.
9.3 Der Kunde muss alle erforderlichen Genehmigungen für die Veranstaltung rechtzeitig einholen.
10. Versicherung
10.1 Der Verleihpreis beinhaltet keine Versicherung. Der Kunde muss die Mietgegenstände gegen allgemeine Risiken versichern.
10.2 Übernimmt JK die Versicherung, hat der Kunde die Kosten zu erstatten.
11. Rechte Dritter
11.1 Der Kunde muss JK über Eingriffe Dritter in Bezug auf die Mietgegenstände informieren und die Kosten für die Abwehr übernehmen.
12. Kündigung und Stornierung
12.1 Der Kunde kann einen Mietauftrag schriftlich aus wichtigem Grund kündigen.
12.2 JK hat das Recht zur Kündigung bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder bei Zahlungsverzug.
12.3 Stornierungsgebühren:
13. Rückgabe
13.1 Der Kunde hat die Mietgegenstände sauber und geordnet zurückzugeben.
13.2 Die Rückgabe ist erst nach Prüfung der Mietgegenstände abgeschlossen.
14. Untervermietung
Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht untervermieten oder weitergeben.
15. Kauf
Das Eigentum an Equipment bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei JK.
16. Veranstaltungsbedingungen
16.1 Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung aller notwendigen Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung.
16.2 JK ist von Ansprüchen Dritter entbunden, wenn Verzögerungen durch den Kunden verursacht wurden.
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